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Heft 12, Dezember 2020, Band 33
Realteilung und unverhältnismäßig hohe Teilungskosten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 317 Wörter
- Seiten 440-441
- https://doi.org/10.33196/wobl202012044001
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inkl MwStUnverhältnismäßig hohe Teilungskosten können die der Zivilteilung vorgehende Realteilung unzulässig machen. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Untunlichkeit ist bei Umbaukosten iHv 16 % des Verkehrswerts der Liegenschaft, nicht aber bei einer Relation von ca 3 % oder unter 8 % zu bejahen. Diese Untunlichkeit wegen unverhältnismäßig hoher Teilungskosten wird durch die Erklärung des Teilungswilligen, die Kosten der Realteilung zu übernehmen, entkräftet.
- OLG Graz, 5 R 129/18g
- OGH, 20.03.2019, 5 Ob 33/19t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 841 ABGB
- WOBL-Slg 2020/154
- Miet- und Wohnrecht
- § 843 ABGB
- § 830 ABGB
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