


Recht auf effektive Vertretung durch Wahlverteidiger
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2015
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1018 Wörter, Seiten 499-500
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Die Verfahrensgarantien gem Art 6 EMRK sind auch auf das vorgerichtliche Verfahren anzuwenden. Bereits ab dem Zeitpunkt des Beginns einer polizeilichen Anhaltung und nicht erst im Zuge einer Befragung muss das Recht auf effektive Vertretung durch einen Wahlverteidiger gem Art 6 Abs 3 lit c EMRK gewährleistet werden.
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- EGMR, 09.04.2015, A.T. ./. Luxemburg, Nr 30460/13
- JST-Slg 2015/3
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Art 6 Abs 3 lit c EMRK
Die Verfahrensgarantien gem Art 6 EMRK sind auch auf das vorgerichtliche Verfahren anzuwenden. Bereits ab dem Zeitpunkt des Beginns einer polizeilichen Anhaltung und nicht erst im Zuge einer Befragung muss das Recht auf effektive Vertretung durch einen Wahlverteidiger gem Art 6 Abs 3 lit c EMRK gewährleistet werden.
- EGMR, 09.04.2015, A.T. ./. Luxemburg, Nr 30460/13
- JST-Slg 2015/3
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Art 6 Abs 3 lit c EMRK