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Recht auf (nachträglichen) Klubzusammenschluss und freies Mandat
- Originalsprache: Deutsch
- JRP Band 26
- Abhandlung, 11958 Wörter
- Seiten 49-65
- https://doi.org/10.33196/jrp201801004901
30,00 €
inkl MwStAbstract:
Während die Stammfassung des § 7 GOG-NR keine zeitliche Beschränkung des Rechts auf Klubzusammenschluss vorsah, ist seit der GOG-NR-Nov 2013 ein Klubzusammenschluss nach Beginn der Gesetzgebungsperiode nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund argumentiert der vorliegende Beitrag, dass die positive Organisationsfreiheit der Abgeordneten und sohin auch ihr Recht auf Klubzusammenschluss von der Garantie des freien Mandats in Art 56 Abs 1 B-VG erfasst ist. Der Geschäftsordnungsgesetzgeber kann das Recht auf Klubzusammenschluss in Hinblick auf andere von der Verfassung anerkannte Rechtsgüter ausgestalten und auch beschränken. Das kategorische Verbot des nachträglichen Klubzusammenschlusses durch die GOG-NR-Nov 2013 ist jedoch nicht verfassungskonform.
- Müller , Andreas Th.
- Art 30 B-VG
- Abgeordnete
- Bundesrat
- § 2 PartG
- freies Mandat
- Parteien
- Art 56 B-VG
- Organisationsfreiheit
- Fraktionen
- § 1 KlubFG
- § 14 GO-BR
- § 7 GOG-NR
- Art 7 B-VG
- Klubs
- Klubzwang
- Selbstorganisation
- Geschäftsordnungsautonomie
- § 1 PartG
- JRP 2018, 49
- Nationalrat
- Art 26 B-VG
- Rechtstheorie, -geschichte
- Wahlpartei