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Heft 10, Oktober 2013, Band 26
Recht zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses verjährt nicht
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 719 Wörter
- Seiten 276-277
- https://doi.org/10.33196/wobl201310027601
30,00 €
inkl MwStGeht man von einer grundsätzlichen Verjährbarkeit von vertraglichen Gestaltungsrechten aus, bedarf es der Klärung durch Auslegung des Parteiwillens, ob sich im konkreten Fall aus der Natur des strittigen Ablöserechts dessen Unverjährbarkeit ergibt. Die allgemeine Aussage, wonach Gestaltungsrechte grundsätzlich in 30 Jahren verjähren, trifft für die ordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses nicht zu.
- WOBL-Slg 2013/106
- OGH, 18.06.2013, 4 Ob 245/12a
- Miet- und Wohnrecht
- § 1479 ABGB
- OLG Innsbruck, LG 6 Cg 160/11h
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