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Rechtmäßiges Vorgehen bei Fortführungsanträgen

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Das Unterbleiben der Zustellung des Antrags auf Fortführung des Verfahrens und der diesbezüglichen Stellungnahme der StA an den Verteidiger zur Äußerung beschränkt den Beschuldigten in seinem Recht auf rechtliches Gehör nach § 6 Abs 2 S 2 StPO. Ein daraufhin ergangener Beschluss ist in einem rechtlich mangelhaften Verfahren zustande gekommen.

Durch die Verfügung, den Beschluss auf Fortführung trotz aktenkundigen Vollmachtsverhältnisses an den Beschuldigten zuzustellen, und durch das Unterbleiben der Zustellung dieses Beschlusses an den Verteidiger wird das Gesetz verletzt.

  • § 6 Abs 2 StPO
  • OGH, 30.08.2012, 13 Os 51/12t13 Os 52/12i
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2013, 608
  • Zivilverfahrensrecht
  • LGSt Graz, 20.05.2011, 12 Bl 15/10f
  • Arbeitsrecht
  • § 196 StPO

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