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Rechtsanwalt als „Mitbewerber“ aktivlegitimiert gegen (angeblich) irreführendes Angebot von juristischen Musterbüchern

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 39
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2332 Wörter, Seiten 305-308

30,00 €

inkl MwSt

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Die Erfordernisse für die Mitbewerbereigenschaft werden von der herrschenden Ansicht weit ausgelegt. Das Klagerecht nach § 14 Abs 1 UWG verlangt weder ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, noch eine konkrete Nachteiligkeit der beanstandeten Werbung

Nur wenn praktisch jede Möglichkeit einer Schädigung oder eines Zusammenstoßes im Wettbewerb fehlt, ist ein Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen. Auch eine bloß mittelbare Beeinflussung durch Entzug von Kaufkraft reicht nicht für die Bejahung eines Wettbewerbsverhältnisses.

  • OGH, 25.02.2025, 4 Ob 134/24w
  • OLG Wien als RekursG, 29.05.2024, GZ 3 R 31/24m-12
  • HG Wien, 23.01.2024, GZ 41 Cg 105/23h-7
  • WBl-Slg 2025/84
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 14 Abs 1 UWG

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