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Rechtsbeistand für Abwesenden bei Bestellung eines einstweiligen Erwachsenenvertreters
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 144
- Rechtsprechung, 3540 Wörter
- Seiten 467-470
- https://doi.org/10.33196/jbl202207046701
30,00 €
inkl MwStWird – als Ausnahme – bereits vor Durchführung einer Erstanhörung ein einstweiliger Erwachsenenvertreter bestellt, weil entweder die Voraussetzungen des § 120 Abs 2 AußStrG vorliegen oder die betroffene Person durch ihr Verhalten eine Erstanhörung verhindert bzw unbekannten Aufenthalts ist, bedarf es zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen eines Rechtsbeistands nach § 119 AußStrG, der ihn vertritt und in seinem Namen Verfahrenshandlungen vornehmen (Rechtsmittel ergreifen) kann.
- OGH, 27.01.2022, 5 Ob 224/21h
- BG Linz, 02.04.2021, 67 P 37/20s
- § 119 AußstrG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- BG Linz, 16.07.2021, 67 P 37/20s
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2022, 467
- LG Linz, 15.09.2021, 15 R 192/21t15 R 321/21t
- Zivilverfahrensrecht
- § 120 AußstrG
- Arbeitsrecht