


Rechtsbruch: Unvertretbare Einstufung in einen Kollektivvertrag
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 31
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 675 Wörter, Seiten 539-539
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Berufsdetektivassistenten sind Angestellte, die in Verwendungsgruppe II des Kollektivvertrages einzustufen sind. Eine Bewertung als Arbeiter bzw eine Einstufung in die Verwendungsgruppe I des Kollektivvertrages für Handwerk und Gewerbe beruht auf unvertretbarer Rechtsansicht.
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- OLG Wien, 24.03.2017, 3 R 68/16s-27
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- WBl-Slg 2017/171
- OGH, 30.05.2017, 4 Ob 93/17f
- RahmenKollV für Angestellte in Handwerk und Gewerbe
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Berufsdetektivassistenten sind Angestellte, die in Verwendungsgruppe II des Kollektivvertrages einzustufen sind. Eine Bewertung als Arbeiter bzw eine Einstufung in die Verwendungsgruppe I des Kollektivvertrages für Handwerk und Gewerbe beruht auf unvertretbarer Rechtsansicht.
- OLG Wien, 24.03.2017, 3 R 68/16s-27
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- WBl-Slg 2017/171
- OGH, 30.05.2017, 4 Ob 93/17f
- RahmenKollV für Angestellte in Handwerk und Gewerbe
- Allgemeines Wirtschaftsrecht