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Rechtsbruch: Unvertretbare Einstufung in einen Kollektivvertrag

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 31
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
675 Wörter, Seiten 539-539

30,00 €

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Berufsdetektivassistenten sind Angestellte, die in Verwendungsgruppe II des Kollektivvertrages einzustufen sind. Eine Bewertung als Arbeiter bzw eine Einstufung in die Verwendungsgruppe I des Kollektivvertrages für Handwerk und Gewerbe beruht auf unvertretbarer Rechtsansicht.

  • OLG Wien, 24.03.2017, 3 R 68/16s-27
  • § 1 Abs 1 Z 1 UWG
  • WBl-Slg 2017/171
  • OGH, 30.05.2017, 4 Ob 93/17f
  • RahmenKollV für Angestellte in Handwerk und Gewerbe
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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