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Heft 9, September 2016, Band 64
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kreditvergabeverbot nach § 9 Abs 5 HIKrG
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Abhandlung, 16102 Wörter
- Seiten 638-653
- https://doi.org/10.47782/oeba201609063801
20,00 €
inkl MwStWie bereits das VKrG sieht auch das mit 21.3.2016 in Kraft getretene HIKrG eine Pflicht des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers vor. Ein Novum stellt in diesem Zusammenhang das in § 9 Abs 5 HIKrG normierte „Kreditvergabeverbot“ dar: Demnach darf ein Kredit nur dann gewährt werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag erfüllt werden. Der vorliegende Beitrag stellt die neue Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 9 HIKrG vor und prüft, welche zivilrechtlichen Rechtsfolgen ein Verstoß gegen das Kreditvergabeverbot nach § 9 Abs 5 HIKrG auslösen kann.
- Schamberger, Reinhard
- Bonitätsprüfung
- Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- aufgedrängte Bereicherung
- Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- Nachteilsausgleich
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Warnpflicht
- Kreditvergabeverbot
- culpa in contrahendo
- Irrtumsanfechtung
- Nichtigkeit
- § 7 Abs 2 WucherG
- Schadenersatz
- JEL-Classification: G 21, K 12
- OEBA 2016, 638
- § 9 HIKrG
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