Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

Journal für Strafrecht

Heft 6, November 2020, Band 7

Rechtskraft eines mündlich verkündeten Beschlusses gemäß § 494 StPO

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

§ 86 Abs 2 StPO sieht vor, dass jeder Beschluss schriftlich auszufertigen und den zur Beschwerde Berechtigten zuzustellen ist. Gem § 86 Abs 3 StPO können jedoch die Ausfertigung und die Zustellung eines Beschlusses, der nach dem Gesetz mündlich zu verkünden ist, unterbleiben, wenn die Berechtigten sogleich nach der Verkündung auf Beschwerde verzichten. Das Gesetz knüpft somit das Unterbleiben von Ausfertigung und Zustellung an die Rechtskraft des mündlich verkündeten Beschlusses

Gemäß § 498 Abs 2 zweiter Satz StPO gilt im Fall der – gemeinsam mit dem Urteil zu erfolgenden (§ 494a Abs 4 zweiter Satz StPO) – mündlichen Verkündung (ua) eines Widerrufs einer bedingten Strafnachsicht § 86 Abs 2 und 3 StPO mit der Maßgabe, dass die Ausfertigung und Zustellung des Beschlusses auch unterbleiben können, wenn der Rechtsmittelwerber binnen drei Tagen nach mündlicher Verkündung des Beschlusses keine Beschwerde anmeldet. Der Gesetzgeber wollte hiedurch verhindern, dass in jenen Fällen, bei welchen ein Angeklagter nach seiner Verurteilung samt Widerruf einer bedingten Strafnachsicht (jeweils) keine Rechtsmittelerklärung abgibt, auch nach ungenütztem Verstreichen der dreitägigen Frist zur Anmeldung eines Rechtsmittels der Beschluss gemäß § 494a StPO schriftlich ausgefertigt und dem Beschuldigten zugestellt werden muss (JAB 106 BlgNR 24. GP 28) und brachte damit unmissverständlich zum Ausdruck, dass infolge des ungenützten Ablaufs der dreitägigen Frist zur Anmeldung (auch) einer Beschwerde der Beschluss gemäß § 494a StPO – ebenso wie im Fall des § 86 Abs 3 StPO aufgrund eines Beschwerdeverzichts – in Rechtskraft erwachsen ist.

Eine Ausnahme hievon bildet lediglich die Bestimmung des § 498 Abs 3 StPO, wonach auch ohne gesonderte Anmeldung das Beschwerderecht gewahrt bleibt, wenn ein Rechtsmittel, mit dessen Ausführung die Beschwerde (ausdrücklich oder implizit) verbunden ist, gegen das Urteil angemeldet und rechtzeitig eingebracht wurde.

Da somit der Gesetzgeber das Unterbleiben der Beschlussausfertigung und deren Zustellung unzweifelhaft als Folge des Eintritts der Rechtskraft des mündlich verkündeten Beschlusses vorsieht (§ 86 Abs 3 StPO; Verzicht auf eine Beschwerde) und diese Konsequenz auch an den Fall knüpft, dass eine Beschwerde gegen einen solchen Beschluss gemäß § 494a StPO nicht binnen drei Tagen angemeldet wurde (§ 498 Abs 2 zweiter Satz StPO), ist der von Flora in Bertel/Venier, StPO2 § 498 Rz 4, vertretenen Rechtsansicht, wonach eine binnen 14 Tagen ab mündlicher Verkündung eingebrachte Beschwerde auch ohne Anmeldung zulässig und rechtzeitig sei, nicht zu folgen.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2020/11
  • Rechtssatz der Generalprokuratur, 04.08.2020, Gw 213/20m
  • § 498 Abs 1 2. Satz StPO

Weitere Artikel aus diesem Heft

JST
Hass im Netz und neue Geldwäscherei
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

20,00 €

JST
Auswirkungen des Lockdowns auf die Arbeit von NEUSTART
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Völlig neue Struktur der Finanzstrafbehörden ab 2021
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Anforderungen für die Sperrwirkung gem Art 4 7. ZPEMRK
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Soziale Konsequenzen prozeduraler Gerechtigkeit am Beispiel der Polizei
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Versuch und Ausführungsnähe bei Untreue
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Versuch und Ausführungsnähe bei Geldfälschung
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Inländische Strafgerichtsbarkeit bei § 153d StGB
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Erneuerungsantrag gem § 363a StPO
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Suchtgifthandel, Beitragstäterschaft, Geldwäscherei, Verbergen
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Cannabispflanzen, Anbau, Verkauf, Suchtgiftgewinnung
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Überlassen von Suchtgift, Wirkstoffgehalt, Reinsubstanz, Begründungsmangel
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Verkehr mit der Außenwelt – Besuchszeiten, Besuchsformen
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Elektronisch überwachter Hausarrest – Wahrung des rechtlichen Gehörs
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Vollzugslockerungen
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Ordnungsstrafverfahren – Subsumierung
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Ordnungsstrafverfahren – Rechtsmittelerklärung
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

20,00 €

JST
Zum Tatbild bei gewaltsamer Verfassungsänderung
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Mord und Störung der Totenruhe: echte Realkonkurrenz
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
§ 176 StGB ist nicht verwaltungsakzessorisch
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Echte Realkonkurrenz zwischen § 302 StGB und § 311 StGB
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Zur Vortat iSd § 70 Abs 1 Z 3 zweiter Fall StGB
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Der Einsatz physischer Gewalt kann Befugnisgebrauch iSd § 302 Abs 1 StGB sein
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Verfallsbetrag: Bruttoprinzip
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Verfall – unrechtmäßige Bereicherung des Täters nicht erforderlich
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

JST
Zur Belehrung der Geschworenen
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Zu den Privatbeteiligtenrechten vor dem Einzelrichter
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €

JST
Rechtskraft eines mündlich verkündeten Beschlusses gemäß § 494 StPO
Band 7, Ausgabe 6, November 2020
eJournal-Artikel

20,00 €