


Rechtsmissbrauch; Gerichtsstand der Streitgenossenschaft; Schadenersatzklage eines Aktionärs gegen in Österreich wohnhaftes Aufsichtsratsmitglied und deutsche Abschlussprüferin
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1410 Wörter, Seiten 293-295
30,00 €
inkl MwSt




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Eine Zweckentfremdung des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft liegt nur dann vor, wenn beweiskräftige Indizien den Schluss zulassen, dass der Kläger die dafür erforderlichen Voraussetzungen künstlich herbeigeführt oder aufrechterhalten hat, wie etwa durch ein kollusives Zusammenwirken mit der Ankerpartei.
Die Intention eines Klägers, mit der gleichzeitigen Klageführung gegen einen in Österreich wohnhaften Erstbeklagten auch eine internationale Zuständigkeit für eine Klage gegen einen Zweitbeklagten zu bewirken, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Klage gegen den Erstbeklagten steht, stellt für sich allein keinen Rechtsmissbrauch dar.
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- OGH, 20.09.2024, 6 Ob 165/24v
- Art 8 Nr 1 EUGVVO
- OLG Wien, 22.02.2024, 2 R 139/23k-37
- HG Wien, 24.07.2023, 31 Cg 49/22y-27
- WBl-Slg 2025/79
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Eine Zweckentfremdung des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft liegt nur dann vor, wenn beweiskräftige Indizien den Schluss zulassen, dass der Kläger die dafür erforderlichen Voraussetzungen künstlich herbeigeführt oder aufrechterhalten hat, wie etwa durch ein kollusives Zusammenwirken mit der Ankerpartei.
Die Intention eines Klägers, mit der gleichzeitigen Klageführung gegen einen in Österreich wohnhaften Erstbeklagten auch eine internationale Zuständigkeit für eine Klage gegen einen Zweitbeklagten zu bewirken, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Klage gegen den Erstbeklagten steht, stellt für sich allein keinen Rechtsmissbrauch dar.
- OGH, 20.09.2024, 6 Ob 165/24v
- Art 8 Nr 1 EUGVVO
- OLG Wien, 22.02.2024, 2 R 139/23k-37
- HG Wien, 24.07.2023, 31 Cg 49/22y-27
- WBl-Slg 2025/79
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