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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 3, September 2018, Band 10

Wiemer, Dirk T.

Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutsche steuerrechtliche Bestimmungen über die Möglichkeit eines Verlustvortrags auf künftige Steuerjahre („Sanierungsklausel“) - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnen...

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Das Anschlussrechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Nrn 2 und 3 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Februar 2016, Heitkamp BauHolding/Kommission (T-287/11, EU:T:2016:60), werden aufgehoben.

Der Beschluss 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) „KStG, Sanierungsklausel“ wird für nichtig erklärt.

Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die Herrn Dirk Andres, Insolvenzverwalter über das Vermögen der Heitkamp BauHolding GmbH, durch das Verfahren im ersten Rechtszug und durch das Rechtsmittelverfahren entstanden sind.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen durch das Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Art 8c Abs 1a KStG
  • Bestimmung des Referenzsystems
  • Art 263 Abs 4 AEUV
  • BRZ 2018, 130
  • Steuerrecht
  • Nichtigkeitsklage
  • Selektivität
  • Verlustvortrag
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • EuGH, 28.06.2018, Rs C-203/16 P
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht