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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 2, Juni 2018, Band 10

Wiemer, Dirk T.

Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Digitalfernsehen - Beihilfe für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten - Subventionen zugunsten der Betreiber von Plattformen für...

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Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. November 2015, Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/Kommission (T-463/13 und T-464/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:901), wird aufgehoben.

Der Beschluss 2014/489/EU der Kommission vom 19. Juni 2013 über die staatliche Beihilfe SA.28599 ([C 23/2010] [ex NN 36/2010, ex CP 163/2009]), die das Königreich Spanien für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten (mit Ausnahme von Kastilien-La Mancha) gewährt hat, wird für nichtig erklärt.

Die Europäische Kommission trägt die der Comunidad Autónoma de Galicia (Autonome Gemeinschaft Galicien, Spanien) und der Redes de Telecomunicación Galegas Retegal SA (Retegal) durch das vorliegende Rechtsmittel und im ersten Rechtszug entstandenen Kosten.

Die SES Astra SA trägt ihre eigenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Beschluss
  • Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten
  • mit dem die Beihilfemaßnahmen teilweise für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden
  • Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
  • Art 108 Abs 3 AEUV
  • Art 108 Abs 2 AEUV
  • Begriff der staatlichen Beihilfe
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • BRZ 2018, 71
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Art 106 Abs 2 AEUV
  • EuGH, 20.12.2017, Rs C-70/16 P, Comunidad Autónoma de Galicia ua gegen Europäische Kommission
  • Vergaberecht
  • Beihilfe für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten