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Müller, Thomas

Rechtsschutz gegen schlichte Hoheitsakte - zugleich eine Besprechung von VfGH 15.10.2016, E 560/2016

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Schlichtes Verwaltungshandeln ist auch nach der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle potentiell rechtsschutzfrei. Es ist nur aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung beschwerdefähig – entweder, weil es in einen bekämpfbaren Bescheid mündet oder weil eine Verhaltensbeschwerde direkt zum Verwaltungsgericht führt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Abhandlung anhand eines rezenten Erkenntnisses des VfGH zum WGVG mit einzelnen Grundproblemen, die von der Abgrenzung schlichthoheitlichen Handelns bis zur Frage reichen, ob und wie Rechtsschutz einzuräumen ist.

  • Müller, Thomas
  • schlichte Hoheitsverwaltung
  • WGVG
  • Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG
  • AufnahmeRL RL 2013/33/EU
  • Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf
  • Verhaltensbeschwerde
  • Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG
  • Grundversorgungsrecht
  • Rechtsstaatsprinzip
  • Art 52 Abs 1 GRC
  • § 31 DSG
  • Art 137 B-VG
  • JRP 2018, 76
  • Art 47 GRC
  • Rechtstheorie, -geschichte

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