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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, März 2022, Band 77

Goldhammer, Michael

Rechtsstaat statt AusnahmezustandRechtsstaat Rather Than State of Exception

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Die Pandemie fordert die Idee des Rechtsstaats unter dem Grundgesetz heraus, denn die Kombination aus dichter Programmierung und grundsätzlicher Vollkontrolle muss dort an Grenzen stoßen, wo es an Erfahrungswissen fehlt, das Grundlage sinnvoller Normgebung und gerichtlicher Kontrolle sein kann. Vor diesem Hintergrund erweisen sich die Spielräume der Verwaltung als wichtiges Instrument. Sie ermöglichen nicht nur pandemieadäquates Handeln, sie erlauben es in kontrollfreier Distanz zu den anderen Gewalten vielmehr auch, dringend benötigtes Erfahrungswissen zu generieren. Weil der Rechtsstaat in der Pandemie kein Ausnahmezustand ist, muss die gerichtliche Kontrolle ihr Gewicht daher von der inhaltlichen Richtigkeit zur Ermöglichung experimenteller Wissensgenerierung verlagern.

  • Goldhammer, Michael
  • § 123 VwGO
  • § 28 IfSG
  • § 706 5 U.S. Code
  • Pandemie
  • § 21 BVerfGG
  • § 80 VwGO
  • ZOER 2022, 93
  • Art 35 GG
  • Öffentliches Recht
  • Rationalität
  • § 28a IfSG
  • Wissen
  • Art 3 Abs 1 GG
  • Verhältnismäßigkeit
  • Grundrechte
  • Ermessen
  • Ausnahmezustand
  • Rechtsstaat
  • Kontrolldichte
  • Art 19 Abs 4 GG
  • Verwaltungsgerichte
  • Art 4 Abs 3 Bayerisches Polizeiaufgabengesetz
  • Grundgesetz

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