Rechtsweg für Begehren auf Beseitigung einer Videoüberwachungsanlage
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 26
- Rechtsprechung, 1434 Wörter
- Seiten 20 -21
- https://doi.org/10.33196/wobl201301002001
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Befindet sich eine Videoüberwachungsanlage, deren Entfernung vom Vermieter begehrt wird, teilweise innerhalb (hier: digitales Aufzeichnungsgerät) und teilweise außerhalb (hier: Videokamera) des Mietgegenstands, so ist das Begehren dem § 9 MRG zu unterstellen. Die für Veränderungen (Verbesserungen) des Mietgegenstands (§ 9 MRG) in § 37 Abs 1 Z 6 MRG normierte Verweisung ins Außerstreitverfahren gilt auch für Entfernungsbegehren und Wiederherstellungsbegehren in Fällen, in denen der Mieter Veränderungen (Verbesserungen), die nach § 9 MRG der Zustimmung des Vermieters bedürfen, ohne dessen Zustimmung vorgenommen hat.
- § 22 Abs 4 WGG
- § 22 Abs 1 Z 4 WGG
- § 37 Abs 1 Z 6 MRG
- LG Innsbruck, 4 R 233/11k
- Miet- und Wohnrecht
- § 447 Abs 1 Z 6 ZPO
- WOBL-Slg 2013/3
- BG Innsbruck, 15 C 686/09t
- § 9 MRG
- OGH, 16.11.2012, 6 Ob 229/11m
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