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Rechtsweg für Begehren auf Beseitigung einer Videoüberwachungsanlage

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 26
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1434 Wörter, Seiten 20-21

30,00 €

inkl MwSt

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Befindet sich eine Videoüberwachungsanlage, deren Entfernung vom Vermieter begehrt wird, teilweise innerhalb (hier: digitales Aufzeichnungsgerät) und teilweise außerhalb (hier: Videokamera) des Mietgegenstands, so ist das Begehren dem § 9 MRG zu unterstellen. Die für Veränderungen (Verbesserungen) des Mietgegenstands (§ 9 MRG) in § 37 Abs 1 Z 6 MRG normierte Verweisung ins Außerstreitverfahren gilt auch für Entfernungsbegehren und Wiederherstellungsbegehren in Fällen, in denen der Mieter Veränderungen (Verbesserungen), die nach § 9 MRG der Zustimmung des Vermieters bedürfen, ohne dessen Zustimmung vorgenommen hat.

  • § 22 Abs 4 WGG
  • § 22 Abs 1 Z 4 WGG
  • § 37 Abs 1 Z 6 MRG
  • LG Innsbruck, 4 R 233/11k
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 447 Abs 1 Z 6 ZPO
  • WOBL-Slg 2013/3
  • BG Innsbruck, 15 C 686/09t
  • § 9 MRG
  • OGH, 16.11.2012, 6 Ob 229/11m

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