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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 2, Juni 2022, Band 77

Castorp, Hans

Rechtswissenschaft: Ein Nachwort zur Wittgensteinschen Einleitung in das Grundlagenfach RechtsphilosophieLegal Science: A Postscript to the Wittgensteinian Introduction to Legal Philosophy as a Foundational Discipline

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Nach einer gängigen rechtspositivistischen Sichtweise ist das Recht im Wesentlichen ein Gegenstand, der sich wertneutral beschreiben lässt. Bei näherer Betrachtung lässt sich die Gegenständlichkeit des Rechts jedoch nur erklären, wenn man das Recht auch als Subjekt betrachtet. Diese Subjektivität des Rechts zeigt sich in der Tätigkeit des Bestimmens dessen, was im Einzelfall Recht ist. Alle Quellen des Rechts sind auf diese Tätigkeit ausgerichtet. Diese einfache Wahrheit wird durch die gängige rechtspositivistische Sichtweise verdunkelt.

  • Castorp, Hans
  • Subjektivität
  • Entäußerung
  • Rechtswissenschaft
  • Öffentliches Recht
  • Rechtssatzformen
  • Systembildung
  • Rechtspositivismus
  • Gesetzesrecht
  • Gewohnheitsrecht
  • Objektivität
  • Rechtsquellen
  • ZOER 2022, 219

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