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Rechtzeitigkeit einer Selbstanzeige nach einer Nachfrage des Betriebsprüfers
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 8
- Judikatur, 497 Wörter
- Seiten 317-317
- https://doi.org/10.33196/jst202103031701
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inkl MwSt1. Eine Tatentdeckung liegt erst dann vor, wenn sich ein Verdacht insoweit verdichtet hat, dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestands eines Finanzstrafvergehens wahrscheinlich ist.
2. Solange ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen nicht zum Schluss auf ein im Finanzstrafgesetz vertyptes Vergehen nötigt, sondern noch andere Deutungsmöglichkeiten offen sind, ist die Tat noch nicht einmal teilweise entdeckt.
- BFG, 13.01.2021, RV/7300036/2020RV/7300037/2020, (Revision nicht zulässig)
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 29 FinStrG
- § 13 FinStrG
- JST-Slg 2021/42
- § 33 Abs 1 FinStrG
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