


Regieleistungen; Kostenwarnpflicht
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1444 Wörter, Seiten 263-264
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Wenn weder ein Pauschalpreis vereinbart wurde noch ein Kostenvoranschlag im Sinn des § 1170a ABGB dem Vertrag zu Grunde liegt und daher gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt als bedungen gilt, lässt sich aus den Werkvertragsregeln des ABGB keine Aufklärungspflicht über die mutmaßliche Höhe des Werklohns ableiten.
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- § 1152 ABGB
- Kostenwarnpflicht
- BBL-Slg 2014/224
- Regieleistungen
- Baurecht
- OGH, 17.06.2014, 10 Ob 15/14z
Wenn weder ein Pauschalpreis vereinbart wurde noch ein Kostenvoranschlag im Sinn des § 1170a ABGB dem Vertrag zu Grunde liegt und daher gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt als bedungen gilt, lässt sich aus den Werkvertragsregeln des ABGB keine Aufklärungspflicht über die mutmaßliche Höhe des Werklohns ableiten.
- § 1152 ABGB
- Kostenwarnpflicht
- BBL-Slg 2014/224
- Regieleistungen
- Baurecht
- OGH, 17.06.2014, 10 Ob 15/14z