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Regieleistungen; Kostenwarnpflicht

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Wenn weder ein Pauschalpreis vereinbart wurde noch ein Kostenvoranschlag im Sinn des § 1170a ABGB dem Vertrag zu Grunde liegt und daher gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt als bedungen gilt, lässt sich aus den Werkvertragsregeln des ABGB keine Aufklärungspflicht über die mutmaßliche Höhe des Werklohns ableiten.

  • § 1152 ABGB
  • Kostenwarnpflicht
  • BBL-Slg 2014/224
  • Regieleistungen
  • Baurecht
  • OGH, 17.06.2014, 10 Ob 15/14z

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