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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Registrierungsverfahren, Aufnahme- bzw Auswahlverfahren, Zulassungsverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 12
- Aufsatz, 5805 Wörter
- Seiten 75-83
- https://doi.org/10.33196/zfhr201303007501
9,80 €
inkl MwStMit der UG-Novelle BGBl I 2013/52 wurde eine neue Möglichkeit für Aufnahmeverfahren geschaffen: Für die Studien Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Management und Verwaltung, Wirtschaft und Verwaltung (allgemein), Wirtschaftswissenschaft und Pharmazie besteht für die Universitäten eine gesetzlich bzw durch Leistungsvereinbarung festgelegte Verpflichtung zur Aufnahme einer bestimmten Anzahl von Studienanfängerinnen und -anfängern pro Studienjahr. Die Universitäten können für diese Studien ein Aufnahme- bzw Auswahlverfahren vorsehen. Dem Aufnahme- bzw Auswahlverfahren hat ein Registrierungsverfahren voranzugehen. Der Beitrag setzt sich mit verschiedenen Fragen des Registrierungs- und Aufnahme- bzw Auswahlverfahrens auseinander.
- Perthold-Stoitzner , Bettina
- § 61 UG
- § 77 UG
- § 14g UG
- § 60 UG
- Zulassungsfrist
- § 64 UG
- Versäumung der Registrierungsfrist
- § 41 B-GlBG
- Öffentliches Recht
- Nachregistrierung
- ZFHR 2013, 75
- Wiederholung von Prüfungen
- Aufnahmeverfahren
- Zulassung
- § 63 UG
- § 79 UG
- § 66 UG
- Registrierungsfrist
- § 91 UG
- § 14i UG
- Prüfungsanfechtung
- Auswahlverfahren
- Registrierung
- § 14 h UG
- § 13 UG
- § 124b UG
- § 62 UG