Regress des Gebäudeversicherers gegen leicht fahrlässig handelnden Mieter, auf den die Versicherungsprämien abgewälzt wurden, ausgeschlossen (Judikaturänderung)
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 146
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4571 Wörter, Seiten 323-328
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In der Gebäudeversicherung kann die Auslegung des Versicherungsvertrags konkludent einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle ergeben, dass der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat (hier: Überwälzung der Versicherungsprämien in der Gebäudeversicherung auf den Mieter im Rahmen der Betriebskosten). Dem Versicherer ist der Regress auch dann verwehrt, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält.
- Burtscher, Bernhard
- LG Linz, 14.12.2022, 1 Cg 29/21m
- JBL 2024, 323
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- OLG Linz, 20.03.2023, 4 R 18/23d
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 863 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 27.09.2023, 7 Ob 99/23v
- § 67 VersVG
- Arbeitsrecht