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Regress des Gebäudeversicherers gegen leicht fahrlässig handelnden Mieter, auf den die Versicherungsprämien abgewälzt wurden, ausgeschlossen (Judikaturänderung)

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 146
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
4571 Wörter, Seiten 323-328

30,00 €

inkl MwSt

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In der Gebäudeversicherung kann die Auslegung des Versicherungsvertrags konkludent einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle ergeben, dass der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat (hier: Überwälzung der Versicherungsprämien in der Gebäudeversicherung auf den Mieter im Rahmen der Betriebskosten). Dem Versicherer ist der Regress auch dann verwehrt, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält.

  • Burtscher, Bernhard
  • LG Linz, 14.12.2022, 1 Cg 29/21m
  • JBL 2024, 323
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • OLG Linz, 20.03.2023, 4 R 18/23d
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 863 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 27.09.2023, 7 Ob 99/23v
  • § 67 VersVG
  • Arbeitsrecht

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