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Reichweite der materiellen Rechtskraft bei der Klageanmerkung zur Begründung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts

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Aufgrund der nachträglichen Sachverhaltsänderung (In-Vorlage-Treten für den Mit- und Wohnungseigentümer durch Zahlung konkreter Sanierungskosten durch die Eigentümergemeinschaft) ist die Auffassung, die materielle Rechtskraft der ursprünglich die Klageanmerkung abweisenden Entscheidung stehe der nunmehrigen Bewilligung nicht entgegen, nicht zu beanstanden, zumal die Frage nach der Identität der wesentlichen Tatsachenbehauptungen immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist.

  • WOBL-Slg 2024/63
  • OLG Wien, 11 R 88/23a
  • § 235 ZPO
  • § 20 lit b GBG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 27 Abs 1 Z 1 WEG
  • § 18 Abs 1 WEG
  • OGH, 13.07.2023, 5 Ob 103/23t, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 27 Abs 2 WEG
  • § 1042 ABGB

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