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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 7, September 2013, Band 2013

Reichweite der Satzungsstrenge im Aktienrecht – Zulässigkeit der Regelung von Vorkaufsrechten in der Satzung

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Eine Auslegung des AktG dahingehend, dass eine Satzungsbestimmung immer nur dann zulässig ist, wenn sie vom AktG ausdrücklich so vorgesehen ist oder die Zulässigkeit abweichender Regelungen ausdrücklich vom AktG gestattet ist, ist nicht in jedem Fall geboten.

Zwischen börsenotierten und nicht börsenotierten Aktiengesellschaften ist eine differenzierte Beurteilung gerechtfertigt. Für nicht börsenotierte Aktiengesellschaften ist eine größere Satzungsautonomie anzuerkennen.

Die Satzungsbestimmung eines Vorkaufsrechts der Aktionäre für den Fall der Veräußerung von Aktien ist zumindest bei gemäß § 62 Abs 2 AktG vinkulierten Aktien zulässig.

  • OGH, 08.05.2013, 6 Ob 28/13f
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2013, 346

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