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Reichweite des Beweisverwertungsverbots nach § 140 Abs 1 StPO

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 136
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
832 Wörter, Seiten 744-745

30,00 €

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Das in § 140 Abs 1 StPO für die in § 134 Z 5 StPO genannten Ergebnisse bestimmter Ermittlungsmaßnahmen normierte – auch im Rahmen der Begründung des einer Festnahme oder Untersuchungshaft eines Beschuldigten zu Grunde liegenden Tatverdachts zu beachtende – Beweisverwertungsverbot hindert nicht, diese zum Anlass weiterer Erhebungen zu nehmen und die Ergebnisse dieser Erhebungen als Beweismittel zu verwerten.

  • OLG Linz, 16.01.2014, 10 Bs 349/13i
  • JBL 2014, 744
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 140 Abs 1 StPO
  • LG Ried im Innkreis, 13.12.2013, 10 Hv 61/13z
  • OGH, 26.03.2014, 15 Os 32/14s
  • § 134 Z 5 StPO
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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