


Reichweite des Beweisverwertungsverbots nach § 140 Abs 1 StPO
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 136
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 832 Wörter, Seiten 744-745
30,00 €
inkl MwSt




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Das in § 140 Abs 1 StPO für die in § 134 Z 5 StPO genannten Ergebnisse bestimmter Ermittlungsmaßnahmen normierte – auch im Rahmen der Begründung des einer Festnahme oder Untersuchungshaft eines Beschuldigten zu Grunde liegenden Tatverdachts zu beachtende – Beweisverwertungsverbot hindert nicht, diese zum Anlass weiterer Erhebungen zu nehmen und die Ergebnisse dieser Erhebungen als Beweismittel zu verwerten.
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- OLG Linz, 16.01.2014, 10 Bs 349/13i
- JBL 2014, 744
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 140 Abs 1 StPO
- LG Ried im Innkreis, 13.12.2013, 10 Hv 61/13z
- OGH, 26.03.2014, 15 Os 32/14s
- § 134 Z 5 StPO
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Das in § 140 Abs 1 StPO für die in § 134 Z 5 StPO genannten Ergebnisse bestimmter Ermittlungsmaßnahmen normierte – auch im Rahmen der Begründung des einer Festnahme oder Untersuchungshaft eines Beschuldigten zu Grunde liegenden Tatverdachts zu beachtende – Beweisverwertungsverbot hindert nicht, diese zum Anlass weiterer Erhebungen zu nehmen und die Ergebnisse dieser Erhebungen als Beweismittel zu verwerten.
- OLG Linz, 16.01.2014, 10 Bs 349/13i
- JBL 2014, 744
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 140 Abs 1 StPO
- LG Ried im Innkreis, 13.12.2013, 10 Hv 61/13z
- OGH, 26.03.2014, 15 Os 32/14s
- § 134 Z 5 StPO
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht