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Heft 9, September 2014, Band 136
Rekurs des betreibenden Gläubigers gegen Bewilligung der Aufschiebung vor Erlag der Sicherheitsleistung zulässig
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 136
- Rechtsprechung, 81 Wörter
- Seiten 599-599
- https://doi.org/10.33196/jbl201409059903
30,00 €
inkl MwStDie Rekursfrist zur Bekämpfung des Beschlusses, mit dem der Antrag des Verpflichteten auf Aufschiebung der Exekution gegen Sicherheitsleistung bewilligt wird, beginnt für den betreibenden Gläubiger ab Zustellung zu laufen. Dies gilt unabhängig vom Erlag der Sicherheit. Der zu 3 Ob 35/06b und 3 Ob 73/13a vertretene Standpunkt, dem betreibenden Gläubiger fehle es bis zum Erlag der angeordneten Sicherheitsleistung an einer Beschwer zur Bekämpfung der Aufschiebung, wird nicht aufrechterhalten.
- § 42 EO
- § 44 EO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- BG Purkersdorf, 15.02.2013, 4 E 530/12a
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2014, 599
- LG St. Pölten, 31.07.2013, 7 R 74/13g
- OGH, 22.01.2014, 3 Ob 245/13w
- Arbeitsrecht
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