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Revision an VwGH vor Ausfertigung der Entscheidung des VwG

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Mit der mündlichen Verkündung wird eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung unabhängig von der in § 29 Abs 4 VwGVG geforderten Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung rechtlich existent und kann daher – sofern ein Antrag auf Ausstellung des mündlich verkündeten Erkenntnisses gemäß § 25a Abs 4 letzter Satz VwGG gestellt wurde – mit Revision angefochten werden.

  • § 25a Abs 4 VwGG
  • JBL 2018, 479
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 29 Abs 2 VwGVG
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • VwGH, 22.11.2017, Ra 2017/03/0082
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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