


Revisionspunkt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 43 Wörter, Seiten 193-193
20,00 €
inkl MwSt




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Mit dem in der Revision genannten „Recht auf Beiziehung als Verfahrenspartei im Baubewilligungsverfahren“ wird nicht dargelegt, in welchem konkreten subjektiv-öffentlichen Nachbarrecht, welches Parteistellung und damit die Verpflichtung zur Beiziehung als Verfahrenspartei im Baubewilligungsverfahren hätte begründen können, der Revisionswerber verletzt sei.
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- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 17.06.2021, Ra 2021/05/0115
- § 28 Abs 1 Z 4 VwGG
- BBL-Slg 2021/178
- § 31 Abs 4 oö BauO
- Baurecht
- Revisionspunkt
Mit dem in der Revision genannten „Recht auf Beiziehung als Verfahrenspartei im Baubewilligungsverfahren“ wird nicht dargelegt, in welchem konkreten subjektiv-öffentlichen Nachbarrecht, welches Parteistellung und damit die Verpflichtung zur Beiziehung als Verfahrenspartei im Baubewilligungsverfahren hätte begründen können, der Revisionswerber verletzt sei.
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 17.06.2021, Ra 2021/05/0115
- § 28 Abs 1 Z 4 VwGG
- BBL-Slg 2021/178
- § 31 Abs 4 oö BauO
- Baurecht
- Revisionspunkt