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Risikoausschluss in Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit Bauvorhaben

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Ein Risikoausschluss von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Planung und Finanzierung von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und des Grundstückserwerbs stehen, umfasst auch Streitigkeiten um Aufklärungs- und Beratungsfehler der Kreditgeberin im Zuge der Stop-Loss-Order in Verbindung mit der Finanzierung eines Bauvorhabens.

  • Art 7.1.2.2 ARB 2008
  • OGH, 25.01.2017, 7 Ob 226/16k
  • § 915 ABGB
  • Baurecht
  • Risikoausschluss in Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit Bauvorhaben
  • BBL-Slg 2017/107

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