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Heft 6, Dezember 2020, Band 23
Risse an Hausmauer durch Vibration von Müllfahrzeugen während der Entsorgung auf öffentlicher Gemeindestraße; Nichtnachbar
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 23
- Rechtsprechung, 752 Wörter
- Seiten 248-249
- https://doi.org/10.33196/bbl202006024802
20,00 €
inkl MwStDie nachbarrechtlichen Ansprüche gelten auch im Verhältnis zwischen einem Privatgrundstück und einer öffentlichen Straße, die nach der Rechtsprechung als behördlich genehmigte Anlage im Sinn des § 364a ABGB gilt.
Ein Nichtnachbar, der einen selbstständig tätigen Unternehmer mit Leistungen beauftragt hat, wird dadurch, dass dieser Unternehmer anlässlich der Auftragserfüllung Immissionen von und nach Liegenschaften Dritter verursacht, nicht selbst zum verschuldensunabhängig nach §§ 364 f ABGB ausgleichspflichtigen Nachbarn.
- Nichtnachbar
- BBL-Slg 2020/193
- OGH, 29.06.2020, 8 Ob 8/20i
- § 364a ABGB
- Baurecht
- Risse an Hausmauer durch Vibration von Müllfahrzeugen während der Entsorgung auf öffentlicher Gemeindestraße
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