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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Heft 5, November 2021, Band 19
Roamingleistungen von Mobilfunkgesellschaften aus dem Drittland an ihre Kunden aus dem Drittland sind in Österreich steuerbar
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 19
- Bundesfinanzgericht, 2296 Wörter
- Seiten 171-174
- https://doi.org/10.33196/afs202105017101
9,80 €
inkl MwStLaut EuGH 15.4.2021, Rs C-593/19, ist Art 59a Abs 1 Buchst b der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass Roamingleistungen, die von einem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an seine Kunden, die ebenfalls in diesem Drittland ansässig sind bzw dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, erbracht werden und die es diesen Kunden ermöglichen, das nationale Mobilfunknetz des Mitgliedstaats, in dem sie sich vorübergehend aufhalten, zu nutzen, als Dienstleistungen anzusehen sind, deren „tatsächliche Nutzung oder Auswertung“ iSd Bestimmung im Gebiet dieses Mitgliedstaats erfolgt, so dass dieser den Ort der Roamingleistungen so behandeln kann, als läge er in seinem Gebiet, wenn dadurch eine Nichtbesteuerung der Roamingleistungen in der Union vermieden wird und ohne dass es hierbei darauf ankommt, welcher steuerlichen Behandlung die Roamingleistungen nach dem nationalen Steuerrecht des Drittlands unterliegen.
- Hilber, Klaus
- BFG, 12.07.2021, RV/2100114/2020
- Steuerrecht
- AFS 2021, 171
- § 3a UStG
- § 1 BMF-VO zur Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
- § 21 Abs 9 UStG