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Rückersatz von Ausbildungskosten – nicht bestandene Prüfung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
775 Wörter, Seiten 228-229

30,00 €

inkl MwSt

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Ein Rückersatz von Ausbildungskosten setzt eine entsprechende schriftliche Vereinbarung voraus. Wurde vereinbart, dass ein Rückersatz geschuldet wird, wenn die Ausbildung vorzeitig abgebrochen wird, erfasst das nicht auch den Fall, dass der Arbeitnehmer eine abschließende Prüfung nicht bestanden hat.

  • § 2d Abs 2 AVRAG
  • OGH, 11.01.2024, 8 ObA 74/23z
  • WBl-Slg 2024/56
  • OLG Innsbruck, 24.10.2023, 13 Ra 23/23i-54
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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