Zum Hauptinhalt springen

Rückersatz von Ausbildungskosten – nicht bestandene Prüfung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein Rückersatz von Ausbildungskosten setzt eine entsprechende schriftliche Vereinbarung voraus. Wurde vereinbart, dass ein Rückersatz geschuldet wird, wenn die Ausbildung vorzeitig abgebrochen wird, erfasst das nicht auch den Fall, dass der Arbeitnehmer eine abschließende Prüfung nicht bestanden hat.

  • § 2d Abs 2 AVRAG
  • OGH, 11.01.2024, 8 ObA 74/23z
  • WBl-Slg 2024/56
  • OLG Innsbruck, 24.10.2023, 13 Ra 23/23i-54
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!