


Rückerstattung einer bezahlten Grunderwerbsteuer
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 2014
- Inhalt:
- UFS-Entscheidung
- Umfang:
- 1026 Wörter, Seiten 58-60
9,80 €
inkl MwSt




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Das GrEStG 1987 enthält in § 17 einige Tatbestände zur Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer. § 17 Abs 1 Z 1 regelt entgeltliche Geschäfte, Z 4 unentgeltliche Geschäfte. Wenn ein als Schenkungsvertrag bezeichneter Vertrag aufgrund des vorbehaltenen Fruchtgenussrechtes iSd GrEStG 1987 ein Kaufvertrag ist, ist die Frage der Rückerstattung jedenfalls nicht nach Z 4 zu lösen. Vielmehr ist die Grunderwerbsteuer nach Z 1 zu erstatten.
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- Endfellner, Clemens
-
- Steuerrecht
- § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG
- UFS, 09.12.2013, RV/0491-I/13
- AFS 2014, 58
- § 17 Abs 1 Z 4 GrEStG
Das GrEStG 1987 enthält in § 17 einige Tatbestände zur Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer. § 17 Abs 1 Z 1 regelt entgeltliche Geschäfte, Z 4 unentgeltliche Geschäfte. Wenn ein als Schenkungsvertrag bezeichneter Vertrag aufgrund des vorbehaltenen Fruchtgenussrechtes iSd GrEStG 1987 ein Kaufvertrag ist, ist die Frage der Rückerstattung jedenfalls nicht nach Z 4 zu lösen. Vielmehr ist die Grunderwerbsteuer nach Z 1 zu erstatten.
- Endfellner, Clemens
- Steuerrecht
- § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG
- UFS, 09.12.2013, RV/0491-I/13
- AFS 2014, 58
- § 17 Abs 1 Z 4 GrEStG