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Rückforderungen bei nichtigem Arbeitsvertrag

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Ein Pensionskassenvertrag ist ein echter Vertrag zu Gunsten Dritter. Die an eine Pensionskasse gezahlten Beiträge des Arbeitgebers sind keine Leistungen an den Arbeitnehmer. Ist die Pensionszusage des Arbeitgebers nichtig, können die gezahlten Beiträge nicht vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden.

Der Kondiktionsanspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von geleistetem Entgelt aus einem nichtigen Arbeitsvertrag umfasst auch die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer. Der Kondiktionsanspruch auf Rückzahlung von Entgelt unterliegt der kurzen Verjährungsfrist für Forderungen aus Dienstverträgen.

  • § 3 Abs 1 BPG
  • OGH, 26.06.2024, 9 ObA 50/23b
  • OLG Wien, 23.03.2023, 10 Ra 96/22v-64
  • ASG Wien, 25.03.2022, 24 Cga 85/16v-57
  • WBl-Slg 2024/177
  • § 1486 ABGB
  • § 877 ABGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 881 ABGB
  • § 1431 ABGB

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