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Rückforderungsanspruch bei unberechtigter Inanspruchnahme einer „Erfüllungsgarantie“ im Bauwesen

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Ein allfälliger Rückforderungsanspruch aus schlicht unberechtigter Inanspruchnahme der Bankgarantie im Verhältnis zwischen Garantieauftraggeber und dem ursprünglich begünstigten Zedenten wäre zwischen diesen beiden abzuwickeln. Dem Klagebegehren der Bank könnte nur im Falle eines dem beklagten Zessionars vorzuwerfenden Rechtsmissbrauchs Berechtigung zukommen (hier: Rechtsmissbrauch verneint).

  • OLG Linz, 31.10.2018, 2 R 135/18p
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 880a ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 25.06.2019, 1 Ob 8/19m
  • JBL 2020, 186
  • LG Wels, 31.07.2018, 1 Cg 80/17k
  • § 1295 Abs 2 ABGB
  • Arbeitsrecht

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