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Kothbauer, Christoph

Rücktritt vom Maklervertrag nach FAGG

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Bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher kann der Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt löst nur dann Leistungspflichten des Verbrauchers aus, wenn dieser ein Verlangen gem § 10 FAGG erklärt und der Unternehmer hierauf mit der Vertragserfüllung beginnt. Somit kann man auch von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Maklervertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist zurücktreten und löst dabei keine Leistungspflicht für erbrachte Dienstleistungen aus.

  • Kothbauer, Christoph
  • LGZ Wien, 36 R 269/18b
  • WOBL-Slg 2020/89
  • § 10 FAGG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1 FAGG
  • § 16 FAGG
  • § 11 FAGG
  • OGH, 25.09.2019, 1 Ob 127/19m
  • BG Donaustadt, 33 C 828/17p

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