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Rücktrittsrecht des Werkbestellers; Ausnahmebestimmung für erhebliche Umbaumaßnahmen
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 25
- Rechtsprechung, 719 Wörter
- Seiten 169-170
- https://doi.org/10.33196/bbl202204016901
20,00 €
inkl MwStDie Entfernung eines alten Dachstuhls samt Ziegeln und die Herstellung eines neuen Dachstuhls stellen keine erheblichen Umbaumaßnahmen im Sinn des § 1 Abs 2 Z 7 FAGG dar und der darüber geschlossene Werkvertrag ist daher nicht vom Anwendungsbereich des FAGG ausgenommen.
Aufgrund der nicht erfolgten Information über die Bedingungen seines Rücktrittsrechts verlängert sich die Rücktrittsfrist des Werkbestellers auf 12 Monate. Der Werkbesteller kann daher innerhalb dieser Frist nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten und hat Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung.
Spaltet der Verbraucher eine erhebliche Umbaumaßnahme in mehrere, isoliert voneinander abgeschlossene Verträge mit verschiedenen Unternehmern, so ist jeder dieser Verträge gesondert zu beurteilen.
In aller Regel werden einzelne Gewerke keine „erhebliche Umbaumaßnahme“ im Sinn des § 1 Abs 2 Z 7 FAGG darstellen, weil der mit ihnen verbundene Auftrag nicht die Komplexität und den Umfang eines Eingriffs hat, der mit der Errichtung eines neuen Gebäudes vergleichbar ist.
- Ausnahmebestimmung für erhebliche Umbaumaßnahmen
- Rücktrittsrecht des Werkbestellers
- BBL-Slg 2022/134
- § 1 Abs 2 Z 7 FAGG
- § 12 Abs 1 FAGG
- OGH, 29.03.2022, 10 Ob 35/21a
- Baurecht
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