



Heft 2, Februar 2018, Band 140
Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG bei Vertragsverlängerung oder -änderung qua Erklärungsfiktion?
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 140
- Rechtsprechung, 4083 Wörter
- Seiten 114-118
30,00 €
inkl MwStGemäß § 11 Abs 1 FAGG kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Ein solcher Rücktritt ist nicht nur von Vertragserklärungen möglich, die zur erstmaligen Begründung eines Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien abgegeben werden, sondern steht vielmehr auch dann zu, wenn ein – wie auch immer zustande gekommenes – bestehendes Vertragsverhältnis im Wege eines Fernabsatzvertrages inhaltlich verändert oder verlängert wird.
Wirksamkeitserfordernis einer Verlängerungsfiktion ist es, dass der in § 6 Abs 1 Z 2 KSchG vorgesehene Hinweis des Verwenders in die AGB oder Vertragsformblätter selbst aufgenommen ist. Eine unvollständige und daher gesetzwidrige Klausel wird schon in Hinblick auf das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG nicht dadurch gesetzeskonform, dass an gänzlich anderer, gesondert aufzurufender Stelle einer Website eine weiter reichende Klausel zu diesem Themenbereich aufscheint.
- Schamberger, Reinhard
- Öffentliches Recht
- § 6 KSchG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 18 FAGG
- § 11 FAGG
- Zivilverfahrensrecht
- OLG Wien, 28.09.2017, 4 R 52/17x
- HG Wien, 16.01.2017, 57 Cg 46/15p
- Arbeitsrecht
- JBL 2018, 114
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