


Rückwirkende kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1482 Wörter, Seiten 290-291
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In Kollektivverträgen können nicht nur Mindestentgelte, sondern auch Ist-Lohnerhöhungen vereinbart werden. Tritt eine Ist-Lohnerhöhung rückwirkend in Kraft, gebührt die Ist-Lohnerhöhung auch solchen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor Abschluss des Kollektivvertrages geendet hat.
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- § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG
- OGH, 13.02.2025, 9 ObA 75/24f
- OLG Wien, 27.06.2024, 7 Ra 6/24i-15
- ASG Wien, 20.09.2023, 24 Cga 41/23h-9
- WBl-Slg 2025/76
- § 1152 ABGB
- § 11 Abs 2 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
In Kollektivverträgen können nicht nur Mindestentgelte, sondern auch Ist-Lohnerhöhungen vereinbart werden. Tritt eine Ist-Lohnerhöhung rückwirkend in Kraft, gebührt die Ist-Lohnerhöhung auch solchen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor Abschluss des Kollektivvertrages geendet hat.
- § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG
- OGH, 13.02.2025, 9 ObA 75/24f
- OLG Wien, 27.06.2024, 7 Ra 6/24i-15
- ASG Wien, 20.09.2023, 24 Cga 41/23h-9
- WBl-Slg 2025/76
- § 1152 ABGB
- § 11 Abs 2 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht