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Säumigkeit (1), subjektiv-öffentliche Rechte (2)

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 11
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
271 Wörter, Seiten 618-619

20,00 €

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Säumigkeit liegt nicht vor, wenn einem Ansuchen (formlos) entsprochen oder dieses formlos negativ entschieden wird (ohne dass eine Bescheidpflicht vorliegt). (1)

Ein subjektiv-öffentliches Recht auf ein Gespräch mit einem bestimmten Mitarbeiter einer Vollzugseinrichtung ist dem StVG nicht zu entnehmen. (2)

  • § 121c StVG (1)
  • § 120 StVG (2)
  • § 121 StVG (2)
  • § 122 StVG (2)
  • OLG Wien, 21.06.2024, 32 Bs 104/24i
  • LGSt Wien, 04.03.2024, 191 Bl 61/23t
  • JST-Slg 2024/67
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

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