


Säumigkeit (1), subjektiv-öffentliche Rechte (2)
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 11
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 271 Wörter, Seiten 618-619
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Säumigkeit liegt nicht vor, wenn einem Ansuchen (formlos) entsprochen oder dieses formlos negativ entschieden wird (ohne dass eine Bescheidpflicht vorliegt). (1)
Ein subjektiv-öffentliches Recht auf ein Gespräch mit einem bestimmten Mitarbeiter einer Vollzugseinrichtung ist dem StVG nicht zu entnehmen. (2)
-
- § 121c StVG (1)
- § 120 StVG (2)
- § 121 StVG (2)
- § 122 StVG (2)
- OLG Wien, 21.06.2024, 32 Bs 104/24i
- LGSt Wien, 04.03.2024, 191 Bl 61/23t
- JST-Slg 2024/67
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
Säumigkeit liegt nicht vor, wenn einem Ansuchen (formlos) entsprochen oder dieses formlos negativ entschieden wird (ohne dass eine Bescheidpflicht vorliegt). (1)
Ein subjektiv-öffentliches Recht auf ein Gespräch mit einem bestimmten Mitarbeiter einer Vollzugseinrichtung ist dem StVG nicht zu entnehmen. (2)
- § 121c StVG (1)
- § 120 StVG (2)
- § 121 StVG (2)
- § 122 StVG (2)
- OLG Wien, 21.06.2024, 32 Bs 104/24i
- LGSt Wien, 04.03.2024, 191 Bl 61/23t
- JST-Slg 2024/67
- Strafrecht- und Strafprozessrecht