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Heft 12, Dezember 2018, Band 32
Säumnis der Verwaltungsbehörde und Sachverständigenbeweis
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 982 Wörter
- Seiten 718-719
- https://doi.org/10.33196/wbl201812071801
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inkl MwStGutachterkommissionen, derer sich eine Verwaltungsbehörde nach den gesetzlichen Vorgaben zu bedienen hat, sind Amtssachverständige, die einer Behörde im Sinne des § 52 Abs 1 AVG zur Verfügung stehen. Es ist Aufgabe der belangten Behörde, mit diesem Sachverständigen sachlich begründete Termine zur Ablieferung des Gutachtens zu vereinbaren und deren Einhaltung zu überwachen und bei Säumigkeit entsprechende Schritte zu setzen.
- VwGH, 20.03.2018, Ro 2017/03/0033
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2018/229
- § 8 Abs 1 VwGVG
- § 48 Abs 4 EisbG
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