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Heft 10, Oktober 2018, Band 32
Säumnis der Verwaltungsgerichte und Sachverständigenbeweis
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 1196 Wörter
- Seiten 591-592
- https://doi.org/10.33196/wbl201810059101
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inkl MwSt§ 48 Abs 4 EisbG sieht für die Behörde lediglich die Verpflichtung vor, sich des Gutachtens der nach dieser Bestimmung eingerichteten Sachverständigenkommission „zu bedienen“, nicht jedoch eine Bindung an das Ergebnis dieses Gutachtens oder eine sonstige Einschränkung der zulässigen Beweismittel im Verfahren über die Kostenfestsetzung.
- VwGH, 24.01.2018, Fr 2017/03/0009
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2018/188
- § 48 Abs 4 EisbG
- § 34 Abs 1 VwGVG
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