Zum Hauptinhalt springen

Säumnisbeschwerde: Ermessensdeterminanten für Beschränkung auf Entscheidung maßgeblicher Rechtsfragen

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ob das VwG von der Möglichkeit des § 28 Abs 7 VwGVG Gebrauch macht, sein Erk auf die Entscheidung einzelner maßgeblicher Rechtsfragen zu beschränken, liegt in seinem Ermessen. Auch wenn das Gesetz hier nicht explizit Determinanten nennt, ist davon auszugehen, dass das VwG bei seiner Entscheidung in erster Linie die Grundsätze der Verfahrensökonomie zu beachten hat. Aus verfahrensökonomischer Sicht wird die Erlassung eines „Teilerkenntnisses“ vor allem dann in Betracht kommen, wenn neben der Lösung der maßgeblichen Rechtsfragen auch noch der Sachverhalt weiter klärungsbedürftig ist.

  • ZVG-Slg 2016/146
  • VwGH, 04.07.2016, Ra 2014/04/0015Ra 2014/04/0016
  • § 28 Abs 7 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!