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Hilber, Klaus

Säumniszuschlag: Grobes Verschulden an der nicht frist-gerechten Entrichtung einer Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

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Im Beschwerdefall trifft die Beschwerdeführerin ein grobes (Eigen-)Verschulden an der nicht rechtzeitigen Entrichtung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlung (KSt-VZ), weil sie sich bis zur Fälligkeit – in der Annahme einer Herabsetzung des Vorauszahlungsbetrages – beim steuerlichen Vertreter nicht nach der Höhe des Vorauszahlungsbetrages zwecks rechtzeitiger Entrichtung erkundigt, sondern die rechtzeitige Entrichtung einfach unterlassen hat. Es obliegt nämlich grundsätzlich dem Abgabepflichtigen, für die rechtzeitige Entrichtung einer Abgabe Sorge zu tragen, weshalb es an ihm gelegen ist, sich zeitgerecht alle notwendigen Informationen dafür zu besorgen. Verlässt sich der Abgabepflichtige diesbezüglich darauf, dass ihm diese Informationen ohne sein Zutun von dritter Seite geliefert werden, so trifft ihn ein grobes Verschulden an der Säumnis.

  • Hilber, Klaus
  • AFS 2016, 141
  • Steuerrecht
  • § 217 Abs 1 BAO
  • BFG, 18.06.2014, RV/2100621/2013
  • § 217 Abs 7 BAO

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