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Etzersdorfer, Ingmar

Sanierung einer Dippelbaumdecke als Erhaltungsmaßnahme an allgemeinen Teilen

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Die Sanierung einer Dippelbaumdecke ist eine Erhaltungsarbeit an einem allgemeinen Teil des Hauses, daher eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, die der Verwalter mangels entgegenstehender Weisungen der Mehrheit der Wohnungseigentümer und unabhängig davon, unter welchen spezifischen Umständen sich der Sanierungsbedarf zeigte, in eigener Verantwortung zu führen hat. Daraus resultierende, der Eigentümergemeinschaft erwachsende Aufwendungen haben letztlich die Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu tragen.

  • Etzersdorfer, Ingmar
  • OGH, 30.06.2014, 5 Ob 174/13v, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 32 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • OLG Wien, 12 R 161/12b
  • § 28 Abs 1 Z 1 WEG
  • WOBL-Slg 2015/18

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