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Sanierungsplanantrag bei Verurteilung wegen betrügerischer Krida

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Nach § 141 Abs 2 Z 2 IO ist ein (wirtschaftlicher) Zusammenhang zwischen den der strafgerichtlichen Verurteilung des Schuldners wegen betrügerischer Krida zugrundeliegenden Handlungen und dem zur Insolvenzeröffnung führenden Vermögensfall zu verlangen (hier: Versagung eines Sanierungsplans gemäß § 141 Abs 2 Z 2 IO, weil die Verurteilung des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer insolventen GmbH wegen betrügerischer Krida auf das Folgeinsolvenzverfahren über das eigene Vermögen des Straftäters durchschlägt).

  • OLG Graz, 30.11.2021, 3 R 148/21s
  • Öffentliches Recht
  • LGZ Graz, 15.10.2021, 26 S 14/21k
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 141 IO
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2022, 673
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 30.03.2022, 8 Ob 10/22m
  • Arbeitsrecht

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