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Sanitärleitungen; Wasserschaden; Baugebrechen; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit der Hausverwaltung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 24
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
65 Wörter, Seiten 194-194

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Sanitärleitungen; Wasserschaden; Baugebrechen; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit der Hausverwaltung in den Warenkorb legen

Bei einer in der Hauswand verlegten (hier: Sanitär-)Leitung handelt es sich um einen „allgemeinen Teil des Hauses“, zu dessen Erhaltung im Rahmen der ordentlichen Verwaltung des Gebäudes gemäß § 135 Abs 5 wr BauO primär die Hausverwaltung zuständig ist.

Zugleich stellt ein Wasserschaden auch einen „ernsten Schaden des Hauses“ dar, dessen Behebung ebenfalls der Hausverwaltung obliegt.

  • § 135 Abs 5 wr BauO
  • Wasserschaden
  • verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit der Hausverwaltung
  • Sanitärleitungen
  • Instandhaltungspflicht
  • LVwG Wien, 03.05.2021, VGW-011/055/14037/2020
  • § 129 Abs 4 wr BauO
  • BBL-Slg 2021/184
  • § 135 Abs 1 wr BauO
  • § 129 Abs 2 wr BauO
  • Baugebrechen
  • Baurecht
  • Instandsetzungspflicht

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