Sanktionsrechtliche Anreize im VbVG für Implementation bzw Verbesserung von Criminal Compliance-Maßnahmen
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2016
- Aufsatz, 3556 Wörter
- Seiten 500 -505
- https://doi.org/10.33196/jst201606050001
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Im Wirtschaftsstrafrecht bildet die Prävention von strafbaren Handlungen ein wesentliches Leitprinzip der Kriminalpolitik. Die Integration von Compliance-Maßnahmen in die Unternehmerkultur stellt dabei ein wichtiges Präventionsinstrument dar: Durch unternehmensinterne Vorkehrungen wie etwa Mitarbeiterschulungen oder Kontrollsysteme soll verhindert werden, dass bei der Unternehmenstätigkeit strafbare Handlungen begangen werden. Zur Förderung der Umsetzung von Präventionsmechanismen setzt der Gesetzgeber beim VbVG auf Anreize im Sanktionensystem. Im Falle einer Straftat zugunsten des Verbandes wirkt sich – bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen – die Implementation oder Verbesserung entsprechender Maßnahmen günstig auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens aus. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über das Anreizsystem des VbVG zur Schaffung bzw Entwicklung von unternehmensinternen Criminal Compliance-Systemen.
- Staffler, Lukas
- § 5 VbVG
- Compliance
- Verfolgungsermessen
- § 3 VbVG
- § 19 VbVG
- Unternehmensstrafrecht
- Überwachungspflichten
- Prävention
- Verbandsverantwortlichkeit
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 1 VbVG
- Wirtschaftskriminalität
- § 4 VbVG
- Risiko
- JST 2016, 500
- § 18 VbVG
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