Schadenersatz nach Kartellrechtsverstoß
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 2013
- Entscheidung, 2977 Wörter
- Seiten 190 -195
- https://doi.org/10.33196/oezk201305019001
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Die Ergebnisse des kartellgerichtlichen Verfahrens sind bei der Schlüssigkeitsprüfung im Schadenersatzprozess zu berücksichtigen.
Es bestehen folgende Anspruchsvoraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs bei Verstößen gegen innerstaatliches oder gemeinschaftsrechtliches Wettbewerbsrecht: a) kartellrechtswidriges Verhalten; b) Anspruchsteller ist Betroffener der Zuwiderhandlung; c) Schaden; d) Kausalität und Zurechnungszusammenhang zwischen Verstoß und Schaden; e) Verschulden.
Die geltenden Wettbewerbsregeln des nationalen Rechts und des Unionsrechts sind Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB. Der persönliche Schutzbereich des Kartellverbots erstreckt sich auf all jene Anbieter und Nachfrager, die auf den von einem Kartell betroffenen sachlich und räumlich relevanten Märkten tätig sind.
Wird der kartellbedingt überhöhte Preis aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung von einem Dritten getragen, ist dieser Dritte nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation klagslegitimiert.
- Hauck, Dieter
- Sowka-Hold, Esther
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- OEZK 2013, 190
- OGH, 02.08.2012, 4 Ob 46/12m, Zahlungskartenfall