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Schadenersatz statt Gewährleistung vor dem GewRÄG; keine Notwendigkeit zur Gelegenheit der Verbesserung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 24
- Rechtsprechung, 79 Wörter
- Seiten 31-32
- https://doi.org/10.33196/bbl202101003101
20,00 €
inkl MwStIm Unterschied zur aktuellen Rechtslage können nach der Rechtslage vor dem GewRÄG Mangelbehebungskosten für die Verbesserung aus dem Titel des Schadenersatzes bei rechtswidrigem und schuldhaftem Verhalten gefordert werden, ohne dass der Übernehmer dem Übergeber zuvor Gelegenheit zur Verbesserung hätte geben müssen. Dabei muss sich der Geschädigte den Nutzen, der sich aus der um Jahre verlängerten Lebensdauer des Werks ergibt, nach dem Prinzip „neu für alt“ anrechnen lassen.
- § 932 ABGB (alt)
- OGH, 16.09.2020, 6 Ob 146/20v
- Schadenersatz statt Gewährleistung vor dem GewRÄG
- Art IV GewRÄG
- BBL-Slg 2021/40
- keine Notwendigkeit zur Gelegenheit der Verbesserung
- Baurecht
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