


Schadenersatz wegen Körperverletzung durch Golfbälle: Verkehrssicherungspflichten des Golfplatzbetreibers
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 140
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1474 Wörter, Seiten 593-595
30,00 €
inkl MwSt




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Dass Wanderer durch die Beschaffenheit und Schnelligkeit abgeschlagener Golfbälle gefährdet sind, wenn sie bei Spielbetrieb die Golfbahn queren, entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung. Daraus folgt, dass der Betreiber eines Golfplatzes verpflichtet ist, Wanderer, die eine Spielbahn des Golfplatzes queren, im Rahmen des ihm Zumutbaren vor den Gefahren zu schützen, die durch den Abschlag gegeben sind (hier: deutlich sichtbare Tafel, die auf Gefahrensituation hinweist und Wanderer auf erforderliche Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam macht, genügt Verkehrssicherungspflicht; die Spielbahn gegenüber der freien Natur links und rechts der Schlagrichtung durch eine Barriere abzugrenzen, würde das Ausmaß des Zumutbaren weit übersteigen).
-
- LG Innsbruck, 20.10.2017, 2 R 117/17w
- § 1295 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- BG Innsbruck, 23.02.2017, 29 C 111/16x
- OGH, 27.02.2018, 1 Ob 4/18x
- Zivilverfahrensrecht
- § 1294 ABGB
- Arbeitsrecht
- JBL 2018, 593
Dass Wanderer durch die Beschaffenheit und Schnelligkeit abgeschlagener Golfbälle gefährdet sind, wenn sie bei Spielbetrieb die Golfbahn queren, entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung. Daraus folgt, dass der Betreiber eines Golfplatzes verpflichtet ist, Wanderer, die eine Spielbahn des Golfplatzes queren, im Rahmen des ihm Zumutbaren vor den Gefahren zu schützen, die durch den Abschlag gegeben sind (hier: deutlich sichtbare Tafel, die auf Gefahrensituation hinweist und Wanderer auf erforderliche Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam macht, genügt Verkehrssicherungspflicht; die Spielbahn gegenüber der freien Natur links und rechts der Schlagrichtung durch eine Barriere abzugrenzen, würde das Ausmaß des Zumutbaren weit übersteigen).
- LG Innsbruck, 20.10.2017, 2 R 117/17w
- § 1295 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- BG Innsbruck, 23.02.2017, 29 C 111/16x
- OGH, 27.02.2018, 1 Ob 4/18x
- Zivilverfahrensrecht
- § 1294 ABGB
- Arbeitsrecht
- JBL 2018, 593